Rechtsprechung
BGH, 05.05.1983 - 2 StR 753/82 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Strafbarkeit wegen Beihilfe zum Weinvergehen - Voraussetzungen für die Strafaussetzung zur Bewährung - Vorliegen einer einmaligen Sondersituation
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 17.09.1980 - 2 StR 355/80
Bundesbankbeamte - §§ 242, 243 StGB, besonders schwerer Fall ohne Erfüllung eines …
Auszug aus BGH, 05.05.1983 - 2 StR 753/82
Die Ausführungen der Strafkammer zu der von der Beschwerdeführerin beanstandeten Entscheidung genügen nicht den Anforderungen die nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs an die Prüfung der Voraussetzungen des § 56 Abs. 2 StGB zu stellen sind (vgl. BGHSt 29, 319, 324; 29, 370 [BGH 22.10.1980 - 3 StR 376/80];… auch BGH Urt. v. 6. Oktober 1982 - 2 StR 485/82 -).Selbst wenn dem Angeklagten durch das Verhalten von Behörden die Abwicklung seiner ihm jetzt vorgeworfenen Geschäfte erleichtert worden sein sollte, mag dies allenfalls im Rahmen der allgemeinen Strafzumessung berücksichtigt werden können; ein Umstand von besonderem Gewicht, der trotz der in der Strafhöhe zum Ausdruck kommenden Schuld des Angeklagten die Strafaussetzung als vertretbar erscheinen lassen könnte, kann hierin jedoch nicht gesehen werden (vgl. BGHSt 29, 319, 324 zu a)).
- BGH, 22.10.1980 - 3 StR 376/80
Strafbarkeit wegen Beihilfe zum Betrug - Vorliegen besonderer Umstände in der Tat …
Auszug aus BGH, 05.05.1983 - 2 StR 753/82
Die Ausführungen der Strafkammer zu der von der Beschwerdeführerin beanstandeten Entscheidung genügen nicht den Anforderungen die nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs an die Prüfung der Voraussetzungen des § 56 Abs. 2 StGB zu stellen sind (vgl. BGHSt 29, 319, 324; 29, 370 [BGH 22.10.1980 - 3 StR 376/80];… auch BGH Urt. v. 6. Oktober 1982 - 2 StR 485/82 -). - BGH, 06.10.1982 - 2 StR 485/82
Aussetzung einer Freiheitsstrafe zur Bewährung - Vorliegen von Umständen mit …
Auszug aus BGH, 05.05.1983 - 2 StR 753/82
Die Ausführungen der Strafkammer zu der von der Beschwerdeführerin beanstandeten Entscheidung genügen nicht den Anforderungen die nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs an die Prüfung der Voraussetzungen des § 56 Abs. 2 StGB zu stellen sind (vgl. BGHSt 29, 319, 324; 29, 370 [BGH 22.10.1980 - 3 StR 376/80]; auch BGH Urt. v. 6. Oktober 1982 - 2 StR 485/82 -).
- BGH, 21.03.1985 - 1 StR 583/84
Tatmehrheit oder Tateinheit zwischen fortgesetzter …
Demgegenüber hat der 2. Strafsenat des Bundesgerichtshofs in einer Anzahl neuerer Entscheidungen (Urt. v. 18. Mai 1983 - 2 StR 162/83 - in Wistra 1983, 187;Beschl. v. 4. Mai 1984 - 2 StR 152/84 - in Wistra 1984, 177;…Urt. v. 18. Juli 1984 - 2 StR 237/84;…Urt. v. 1. August 1984 - 2 StR 220/84;Beschl. v. 31. August 1984 - 2 StR 452/84;…Urt. v. 5. September 1984 - 2 StR 377/84;Beschl. v. 9. Januar 1985 - 2 StR 740/84 und 2 StR 745/84) die Rechtsauffassung vertreten, bei der Hinterziehung verschiedener Steuern sei Tateinheit schon dann gegeben, wenn der Täter mit der zuerst eingereichten Steuererklärung Angaben macht, die - entsprechend seiner Vorstellung und seinem Willen - nach Wiederholung in einer später abgegebenen Erklärung für eine andere Steuer dem Finanzamt auch als Grundlage für die Feststellung dieser Steuer dienen sollen.